Klettern in Nideggen, © Tobias Vollmer | Eifel Tourismus GmbH

Regeln für naturverträgliches Klettern

DIESE REGELN SOLLTEN MAN UNBEDINGT KENNEN, BEVOR MAN DIE FELSEN ERKLIMMT!

  • Veränderungen der Felsoberfläche bzw. -spalten und -höhlen insbesondere durch Anbringen von Kletterbefestigungen aller Art sind zu unterlassen!
  • Als Zugang zu den Felsen / Routen dürfen nur die markierten Zu- und Abstiege benutzt werden! Das Verlassen der ausgewiesenen Wege, Straßen und Felsen ist verboten (z.B. Abkürzungen)!
  • Die Kletterrouten enden an den Umlenkhaken! Das Betreten der Felsköpfe ist untersagt! (Eine Ausnahme bilden Ausbildungs- und Rettungsübungen der Bergwacht an der Effelsley.)
  • In den Felswandbereichen mit Fledermaus-Winterquartieren ist das Klettern nur vom 01.04 - 31.10. gestattet. Die jeweiligen Felsabschnitte sind gekennzeichnet bzw. beschildert.
  • Das Einrichten von Neutouren ist verboten!
  • Es darf kein Magnesia verwendet werden!
  • Es ist verboten Tiere mutwillig zu beunruhigen bzw. Pflanzen/ -teile zu beschädigen oder zu entnehmen!
  • PKW dürfen nur auf dafür zugelassenen Flächen abgestellt werden!
  • Zelten, Lagern und Biwakieren ist nicht erlaubt!
  • Beauftragten der Stadt Nideggen ist auf Verlangen dieses Kletterticket vorzulegen!
  • Das Klettern geschieht auf eigene Gefahr!
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